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Geschichte der Generalversammlung

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Ist es jetzt die 64, 65 oder 66 GV?
Bei ordentlicher Schriftführung natürlich rasch zu klären. Aber wie kommt es, dass bei bald 71 Bestandsjahren des Vereins eine ungleiche Anzahl an Generalversammlungen zu Buche steht?

Ein Blick in die Gründungssatzungen unseres Vereins aus dem Jahr 1949 zeigt, dass der Vorstand für die Dauer von einem Jahr eingesetzt wird und dann Neuwahlen in der jährlichen Hauptversammlung stattzufinden haben. Diese Regelung wurde auch bis zum 1978 beibehalten. In diesem Jahr passte man die Statuten dahingehend an, dass die Funktionäre für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden.

Aufgrund der hohen „Ausrückungsdichte“ unseres Vereins und der geringen Teilnehmeranzahl unserer unterstützenden Mitglieder adaptierte man imJahr 2004 die Statuten dahingehend, dass die Hauptversammlung zumindest alle zwei Jahre stattzufinden hat.
In diesen Statuten wird auch aus der „Jahreshauptversammlung“ eine „Generalversammlung“.
Bis zum Jahr 2011 finden die Generalversammlungen noch jährlich im November statt.
Ab dann alle 2 Jahre im Jänner.

Also, die wievielte Generalversammlung ist es? 🙂

PS: Kleiner Leckerbissen aus der Gründungsatzung: Ein Musiker wird als ausgeschlossen betrachtet, wenn er mehr als 3 Proben hintereinander unentschuldigt ausbleibt.